Mietrecht

Auf dem Gebiet des Mietrechts berate und vertrete ich Sie sowohl in Ihrer Eigenschaft als Mieter als auch als Vermieter bei:

  • Kündigungen und Räumungsklagen
  • Schönheitsreparaturen und damit zusammenhängenden Schadensersatzansprüchen
  • Mängeln in den Mieträumen und den damit zusammenhängenden Fragen (Mängelbeseitigungs- , Minderungs-, Zurückbehaltungs- und Schadensersatzrechte)
  • Nebenkostenabrechnungen
  • Prüfung und Erstellung von Mietverträgen
  • Mieterhöhungen
  • Modernisierungen, Modernisierungsvereinbarungen
 
© 2011 - Bürogemeinschaft Notar Traugott Schürle und Rechtsanwälte Traugott Schürle, Bettina Herrmann und Markus Worbs